AGB
| 1) Ein Vertag ist abgeschlossen a.) wenn die Firma Hirtenfellner GmbH & CO KG oder Ihr Vertreter eine mündliche oder schriftliche Bestellung des Vertragspartners ( im folgenden:Vp ) schriftlich bestätigen. Die Bestätigung kann auch durch Unterschrift auf einer schriftlichen Bestellung erfolgen. Der Vp ist an eine Bestellung 4 Monate gebunden. b.) Wenn die Firma Hirtenfellner GmbH & CO KG eine schriftliche Bestellung ausführt c.) wenn der Vp ein schriftliches Angebot der Firma Hirtenfellner GmbH & CO KG schriftlich annimmt. |
| 2) Abweichungen von unseren Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Bestellers gelten nur, wenn Sie von der Hirtenfellner GmbH & CO KG ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden. |
| 3) Sämtliche Vereinbarungen und Abreden, insbesondere auch Nebenabreden, Zusicherungen und nachträgliche Vertragsänderungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich niedergelegt werden. Mündliche Vereinbarungen und Abreden sind grundsätzlich unwirksam. Unsere Anbote sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend, und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit. Der Besteller ist wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wird, 4 Monate an seine Bestellung gebunden, mindestens aber bis zum Ablauf von 2 Monaten über den in Aussicht genommenen Liefertermin, sofern ein solcher in Aussicht genommen ist. Ist der Liefertermin ein Zeitraum, beginnt diese 2 Monatsfrist mit dem Ende dieses Zeitraumes. Die Bestellung gilt erst mit unserer schriftlichen Bestätigung oder durch die Lieferung ( Ausführung ) als angenommen. Enthält unsere Auftragsbestätigung Änderungen gegenüber der Bestellung so gelten diese als vom Kunden genehmigt, wenn dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. Zur Einhaltung der Lieferfrist oder des Liefertermins genügt die rechtzeitige Absendung des Liefergegenstandes oder die rechtzeitige Mitteilung unserer Versandbereitschaft. Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzögerungen können gegen die Hirtenfellner GmbH & CO KG nicht geltend gemacht werden. Zur Durchführung von Teillieferungen sind wir berechtigt. Teillieferungen können von uns wie selbständige Aufträge behandelt und entsprechend gesondert in Rechnung gestellt werden. Die Nichtabholung von Ware, insbesondere zur Reparatur übergebener Gebrauchtgeräte, innerhalb von 2 Monaten ab dem von uns schriftlich mitgeteilten Fertigstellungstermin bzw. ab Übermittlung des Kostenvoranschlages für zu reparierende Geräte, gilt als Verzicht auf das Gerät. |
| 4) Die vereinbarten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer), ohne Vertragsgebühren und ohne Verpackung ab Werk. Etwaige Versand - und Verpackungskosten trägt der Vp. Bei Kleinstsendungen ist die Hirtenfellner GmbH & CO KG berechtigt, Mindest - Rechnungsbeträge oder Zuschläge in Rechnung zu stellen. Die Berechnung von Montagearbeiten erfolgt stets nach den bei uns zum Zeitpunkt der Montage - Durchführung geltenden Montagesätzen. Von uns erstellte Kostenvoranschläge für Reparaturen sind nach bestem Fachwissen erstellt. Sie sind jedoch unverbindlich; für die Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr. Für den Fall daß nach Auftragserteilung größere Kostenerhöhungen unvermeidlich sind, werden wir den Auftraggeber verständigen. Verlangte Kostenvoranschläge, denen kein entsprechender Reparaturauftrag folgt, werden dem Auftraggeber nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. |
| 5) Sämtliche Zahlungen sind mangels abweichender Vereinbarungen binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum und abzugsfrei in Euro zu leisten. Zahlungen sind erst dann bewirkt, wenn der Geldbetrag zur endgültigen Verfügung bei uns eingegangen ist. Zur vollständigen Zahlung gehört auch die Abdeckung aller Nebenspesen, insbesondere der Zinsen und Einziehungskosten. Gegen unsere Forderung kann in keinem Fall aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden, aus welchem Titel auch immer. Bei Überschreitung unserer Zahlungsfristen ist die Firma Hirtenfellner GmbH & CO KG berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank, mindestens in Höhe von 12 % in Rechnung zu stellen. Für Mahnschreiben ist der von uns jeweils festgesetzte Kostenersatz zu leisten, wobei wir jedoch hiedurch nicht verpflichtet sind, Mahnungen auch tatsächlich auszusenden. |
| 6) Die Gefahr geht mit der Absendung bzw. binnen 3 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige auf den Vp über. Entstehen durch den Transport Beschädigungen oder Verluste trifft die Firma Hirtenfellner GmbH & CO KG keine wie immer geartete Haftung. |
| 7) Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum der Firma Hirtenfellner GmbH & CO KG. Der Vp ist berechtigt, Waren, die im Eigentum der Firma Hirtenfellner GmbH & CO KG stehen, im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern sofern er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Ausgenommen davon sind Waren die dem Vp leihweise überlassen wurden. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt er bereits jetzt seine sich daraus ergebenden Forderungen mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller Höhe an die Firma Hirtenfellner GmbH & CO KG ab. |
| 8) Die Firma Hirtenfellner GmbH & CO KG trägt keinerlei Verpflichtung zur Überprüfung des vorgesehenen Montageortes und entsprechend keinerlei Haftung für dessen Tauglichkeit; insbesondere gilt dies für die Tragfähigkeit des Fußbodens bzw. der Decke am jeweiligen Aufstellungsort, sowie eine geeignete Belüftung und eine eventuell notwendige Abgasverrohrung, Feuerschutzvorschriften usw. Übernehmen wir die Montage der von uns gelieferten Geräte, müssen die Raumbedingungen entsprechend aller Sicherheitsvorschriften und unserer Aufstellungszeichnungen bis zum Montagetermin erfüllt sein. Beim Einbringen schwerer Teile ist unseren Monteuren bauseits kostenlos Hilfe zu leisten und etwaig erforderliches Gerüstzeug bzw. Transportfahrzeug für Transport und Montage kostenlos beizustellen. Die Lieferung des Brennstoffes und des Wassers sowie des Treibstoffes zur Inbetriebnahme bzw. zum Betrieb der Maschinen, insbesonders im Verleih, ist immer vom Vp zu stellen. |
| 9) Die Firma Hirtenfellner GmbH & CO KG leistet Gewähr innerhalb von 6 Monaten ab Auslieferung bzw. Durchführung der beauftragten Arbeiten. Ausgenommen sind Waren die nicht als neuwertig verkauft und auf der Bestellung entsprechend gekennzeichnet wurden. Der Vp hat Anspruch auf Beseitigung von Fehlern innerhalb der Gewährleistungsfrist. Er hat Fehler unverzüglich nach deren Feststellung bei der Firma Hirtenfellner GmbH & CO KG schriftlich anzuzeigen oder von Ihr aufnehmen zu lassen. Nachbesserungen haben in angemessener Frist nach den technischen Erfordernissen kostenlos zu erfolgen. Wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Vp weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Vp anstelle der Nachbesserung Wandlung ( Rückgängigkeitsmachung des Vertrages ) oder Minderung ( Herabsetzung des Preises ) verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung oder auf Schadenersatz besteht nicht. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Teile und/oder Teile von Produkten, die üblicherweise dem Verschleiß unterliegen. Des weiteren wird die Haftung für Gewährleistung dann ausgeschlossen, wenn nach den technischen und/oder gesetzlichen Richtlinien notwendige Wartungen und/oder Prüfungen an den Teilen, Produkten oder Teilen von Produkten durch den Käufer und/oder den Endkunden nicht oder nicht vorschriftsmäßig durchgeführt wurden. Für Sachschäden, Betriebsstörungen oder andere mittelbare Schäden, die aus Fehlern oder Mängeln der gelieferten Ware entstehen, wird die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerungen können gegen die Hirtenfellner GmbH & CO KG nicht geltend gemacht werden. |
| 10) Geschäftsbedingungen des Vp gelten nicht, soweit sie diesen Geschäftsbedingungen widersprechen, auch wenn der Vp ausdrücklich auf sie verweist. |
| 11) Sollte eine dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein wird die Wirksamkeit der anderen dadurch nicht berührt. |
| 12) Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Graz. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem abgeschlossenem Geschäft oder seiner Auflösung entstehenden Streitigkeiten ist Graz. Die Hirtenfellner GmbH & CO KG hat jedoch unbeschadet dieser Gerichtsstandvereinbarung die Wahl, die Klage auch am Sitz des Vp zu erheben. Die ausschließliche Anwendung österreichischen Rechts wird ausdrücklich vereinbart. |
|
Hirtenfellner GmbH & CO KG, Hauptstrasse 116, A - 8141 Unterpremstätten, Stand Dezember 2003 |